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Kinderschutzkonzept Hamburg

Die Sorge um das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist eine gemeinsame Aufgabe von allen Berufsgruppen, die im professionellen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen. Ziel des Hamburger Senats ist es, die unterschiedlichen Handlungsfelder mit ihren Strukturen, ihrem fachlichen Handeln und einhergehenden Kooperationsbezügen so weiter zu entwickeln, dass alle beteiligten Akteure im Sinne einer verbindlichen Verantwortungsgemeinschaft für den Schutz von jungen Menschen handeln, kooperieren und sich gegenseitig im erlaubten Rahmen informieren. Aufgrund der besonderen Situation Hamburgs als Stadtstaat können verbindliche Regelungen auch unterhalb von Landesgesetzen eine hohe Verbindlichkeit erlangen. Daher wurde darauf verzichtet, eigene Gesetzgebung für den Kinderschutz zu schaffen, stattdessen werden die Regelungen aus dem SGB VIII und BKiSchG durch Fachanweisungen und Vereinbarungen umgesetzt.

Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz

Bereich Kita

Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘, § 13 Schutz von Kindern

Zum Download: Landesrahmenvertrag

Bereich Schule

Für Hamburger Schulen gilt das Hamburgische Schulgesetz (HmbSG).
Eine Novellierung des HmbSG in Bezug auf Fragen zum Kinderschutz hat nicht stattgefunden, da die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes ausreichen.

Zum Download: Hamburgisches Schulgesetz

Online-Information: Kinderschutz in Schule/Hamburg

Bereich Jugendhilfe

Ausführungsgesetz zum SGB VIII

Anordnung über Zuständigkeiten im Kinder- und Jugendhilferecht

Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 8a und 72a SGB VIII

Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)

Online-Information: Anordnung über Zuständigkeiten im Kinder- und Jugendhilferecht

Online-Information: Rahmenvereinbarung

Online-Information: Hamburger Kinderbetreuungsgesetz

Bereich Gesundheit und Frühe Hilfen

Regelungen auf Länderebene finden sich im Ausführungsgesetz zum SGB VIII, dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HmbGDG), dem Schulgesetz (HmbSG) und dem Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)

Online-Information zum Gesetz

Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungs­untersuchungen

Ausführungsgesetz zum SGB VIII
Schulgesetz (HmbSG)
Kinderbetreuungsgesetz (KibeG)
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst; § 7a und b HmbGDG

Online-Information zum Gesetz
 

Kontaktdaten

Zuständiges Ministerium/Fach­abteilung

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Frau Saskia Henze
Abteilung Erzieherische Hilfen und Schutz junger Menschen
Hamburger Straße 37
22083 Hamburg
Telefon: 040 428 63 6236

Ansprechpartner/Name: Saskia Henze
Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Online-Angebot: Kinderschutz in Hamburg

Zuständige Landesbehörde

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Frau Gabriele Scholz
Überregionale Förderung und Beratung, Landesjugendamt
Adolph-Schönfelder-Straße 5
22803 Hamburg
Telefon: 040 428 63 2504

Ansprechpartner/Name: Herbert Wiedermann
Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Projekte und Forschungsvorhaben

Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.

Leitfragen Schutzkonzepte Einrichtungen

Durchführende Institution:
Sozialbehörde

Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Download: Leitfragen (PDF, 647 KB)

Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe

Durchführende Institution:
Sozialbehörde

Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Online-Information: Rahmenvereinbarung

Fortbildung Kinderschutz­diagnostik

Durchführende Institution:
Sozialbehörde

Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Jugendhilfe­inspektion

Durchführende Institution:
Sozialbehörde

Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Online-Information: Jugendhilfeinspektion

Qualitäts­management für Jugendämter

Durchführende Institution:
Sozialbehörde

Kontakt: poststelle(at)soziales.hamburg.de

Online-Information: Qualitätsmanagement

Regionale Qualifizierungen

Regionale Qualifizierungen von schulischen Beratungslehrkräften bzw. Fachkräften der Beratungsdienste und Kinderschutzkonzepte an Hamburger Schulen

Durchführende Institution:
BSB – Beratungsstelle für Gewaltprävention

Ansprechpartner/Name: Dr. Christian Böhm
Kontakt: gewaltpraevention(at)bsb.hamburg.de

Online-Information: Gewaltprävention

Guter Start für Hamburgs Kinder

Durchführende Institution:
Sozialbehörde, BGV und Bezirksämter

Kontakt: Frühe Hilfen Kontakte auf www.hamburg.de

Online-Information: Guter Start für Hamburgs Kinder

Enemene-Mu Kampagne

Durchführende Institution:

Deutscher Kinderschutzbund LV Hamburg e.V. in Förderung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Kontakt: rundumwillkommen@kinderschutzbund-hamburg.de

Online-Information: Enemene-Mu Kampagne

Weitere Angebote und Informationen

Ausbildungen Fachkraft Kinderschutz

Durchführende Institution:
Sozialbehörde Fortbildung für sozialpädagogische Fach- und Führungskräfte und Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen (SPFZ)

Online-Information: SPFZ

Mitteilungsbogen Kindeswohl­gefährdung

Durchführende Institution:
Sozialbehörde und Hamburger Jugendämter

Online-Information: Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung

Kooperations­vereinbarungen

  • Kooperationsvereinbarung zwischen dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (Kinderkompetenzzentrum) und der BASFI, dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) des Landesbetriebes Erziehung und Beratung sowie den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg
    Durchführende Institution: Hamburger Jugendämter und Kinderkompt
    Zum Download Kooperationsvereinbarung  
     
  • Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Erziehungsfähigkeit von substituierten drogenabhängigen Menschen mit regelmäßigem Umgang mit minderjährigen Kindern sowie der Stärkung des Kinderschutzes
    Durchführende Institution: Substituierende Ärzte, ASD und Beratungsstellen
    Zum Download: Kooperationsvereinbarung

Verbindliche Regelungen für Zusammenarbeit

Verbindliche Regelungen für die Zusammenarbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes mit Kindertageseinrichtungen und Freien Trägern der Jugendhilfe

Durchführende Institution:
ASD, Kitas, Freie Träger

Zum Download: Verbindliche Regelungen

Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen, Fach­veröffentlichungen

  • Intervention bei weiblicher Genitalverstümmelung - Handlungsempfehlung
    Durchführende Institution: Hamburger Jugendämter
    Zum Download: Handlungsempfehlung  
     
  • Intervention bei Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen in traditionell-patriarchalischen Familien - Arbeitshilfe für ASD, FIT und KJND Durchführende Institution: Hamburger Jugendämter
    Zum Download: Arbeitshilfe  
     
  • Intervention bei Zwangsverheiratung
    Durchführende Institution: Hamburger Jugendämter
    Zum Download: Fachveröffentlichung

Hamburger Kinderschutz­konzept für Schulen

Durchführende Institution:
BSB – Beratungsstelle für Gewaltprävention

E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de

Online-Information: Kinderschutz in Schule

Guter Start für Hamburgs Kinder

Durchführende Institution:
Sozialbehörde, BGV und Bezirksämter

E-Mail: jeweilige Ansprechpartner siehe unter: Frühe Hilfen Kontakte auf www.hamburg.de

Online-Information: Guter Start für Hamburgs Kinder

Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Hamburg. Stand November 2023.