Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachricht 16/2018

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EINLADUNG ZUR NETZWERKKONFERENZ AM 26.11.2018 IN KASSEL

Wenn Frühe Hilfen an ihre Grenzen kommen ... Von der Vermittlung weiterführender Hilfe bis zum Schutzauftrag


Manchmal kommen Fachkräfte in den Frühen Hilfen bei ihrer Arbeit an Grenzen oder stoßen auf Situationen, in denen ihr Angebot nicht geeignet oder ausreichend ist. Die Familie braucht andere oder intensivere Hilfen. In seltenen Fällen kann es sein, dass das Wohl des Kindes gar gefährdet ist und Maßnahmen zum Schutz des Kindes in Betracht gezogen werden müssen. Mit der Netzwerkkonferenz möchte das Nationale Zentrum Frühe Hilfen Impulse geben, wie die Fachkräfte solche Herausforderungen meistern und welche Rahmenbedingungen zu ihrer Unterstützung sinnvoll sein können.

Die Konferenz richtet sich an alle Netzwerkkoordinierenden Frühe Hilfen. Es ist erwünscht, dass sich diese mit bis zu zwei weiteren Personen aus einer Kommune anmeldet, die für die Themen Vermittlung weiterführender Hilfe und Kinderschutz besonders relevant sind. Die übrigen Plätze werden an Einzelpersonen vergeben. Die Gesamtzahl aller Teilnehmenden ist auf 200 Personen begrenzt. Anmeldefrist ist der 28. September 2018.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

 



Impressum
© Nationales Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161 50825 Köln Tel.: 0221 / 8992-516
E-Mail: redaktion@fruehehilfen.de

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Leitung der BZgA: Dr. med. Heidrun Thaiss
Direktor des DJI: Prof. Dr. Thomas Rauschenbach
Leitung NZFH und Verantwortliche (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Mechthild Paul

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