Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachrichten 12/2017

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DOKUMENTATIONSVORLAGE FÜR AUFSUCHENDE GESUNDHEITSFACHBERUFE

Schweigepflichtentbindung nun in acht Sprachen verfügbar


Die Schweigepflichtentbindung ist ein wichtiges Element der Dokumentationsvorlage, die das Nationale Zentrum Frühe Hilfen seit 2013 den Fachkräften der aufsuchenden Gesundheitsfachberufe zur Verfügung stellt. Neuerdings liegt sie nicht nur in Deutsch, sondern in sieben weiteren Sprachen vor: Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch und Polnisch.
Die Übersetzungen wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Familien-Projektes der Stadt Dortmund in Zusammenarbeit mit der Auslandsgesellschaft NRW e.V. vorgenommen und sind qualitätsgesichert. 

Die Schweigepflichtentbindung steht ausschließlich online auf der Internetseite www.fruehehilfen.de/schweigepflichtentbindung zum Herunterladen zur Verfügung. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier


Impressum
© Nationales Zentrum Frühe Hilfen im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Maarweg 149-161 50825 Köln Tel.: 0221 / 8992-516
E-Mail: redaktion@fruehehilfen.de

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Dr. med. Heidrun Thaiss
Direktor des DJI: Prof. Dr. Thomas Rauschenbach
Leitung NZFH und Verantwortliche (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Mechthild Paul

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