Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachrichten 12/2015

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NEUERSCHEINUNG

Rechtsgutachten zu Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pflegern (FGKiKP)


Die Expertise greift rechtliche Fragen zum Einsatz und zur Tätigkeit von Familienhebammen und FGKiKP in den Frühen Hilfen auf. Sie enthält drei Rechtsgutachten, eines zum Arbeits- und Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht, eines zum Sozialrecht sowie eines zum Haftungsrecht. Ergänzend bietet das Nationale Zentrum Frühe Hilfen auf der Internetseite speziell aufbereitete Fragen und Antworten, die einen schnellen Überblick über die rechtliche Lage ermöglichen.

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Impressum
© Nationales Zentrum Frühe Hilfen im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Maarweg 149-161 50825 Köln Tel.: 0221 / 8992-516
E-Mail: redaktion@fruehehilfen.de

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Dr. med. Heidrun Thaiss
Direktor des DJI: Prof. Dr. Thomas Rauschenbach
Leitung NZFH und Verantwortliche (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Mechthild Paul

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