Die Expertise greift rechtliche Fragen zum Einsatz und zur Tätigkeit von Familienhebammen und FGKiKP in den Frühen Hilfen auf. Sie enthält drei Rechtsgutachten, eines zum Arbeits- und Sozialversicherungs- und Umsatzsteuerrecht, eines zum Sozialrecht sowie eines zum Haftungsrecht. Ergänzend bietet das Nationale Zentrum Frühe Hilfen auf der Internetseite speziell aufbereitete Fragen und Antworten, die einen schnellen Überblick über die rechtliche Lage ermöglichen.