Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachricht 32/2021

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ERSTER BERICHT ZUR BUNDESSTIFTUNG FRÜHE HILFEN ERSCHIENEN

Qualität in den Frühen Hilfen


Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat den ersten Wissenschaftlichen Bericht zur Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH) veröffentlicht. Er beschreibt umfassend und detailliert den Ausbaustand der Frühen Hilfen in den Jahren 2018 bis Ende 2020 mit dem besonderen Fokus auf die Qualitätsentwicklung in Theorie und Praxis der Frühen Hilfen.

Diese hat mit dem Start der Bundesstiftung im Januar 2018 weiter an Bedeutung gewonnen. Qualitätsentwicklung soll dabei unterstützen, bundesweit ein einheitliches Qualitätsniveau im Bereich der Frühen Hilfen zu erreichen. Dadurch können Frühe Hilfen einen wichtigen Beitrag leisten, gleichwertige Lebensbedingungen für Eltern mit Kindern bis drei Jahre in ganz Deutschland zu schaffen. Das Ziel ist, dass gerade Familien mit psychosozialen Belastungen einfacher Zugang zu bedarfsgerechten und niedrigschwelligen Angeboten der Frühe Hilfen finden.

Der Bericht blickt darüber hinaus auch auf die besonderen Herausforderungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie für Familien und Akteure in den Frühen Hilfen.

Die 120-seitige Publikation gliedert sich in drei Teile: Bericht der Geschäftsstelle der BSFH, Bericht des NZFH und Gesamtbericht der Bundesländer. Sie steht online auf www.fruehehilfen.de zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

 



Impressum
© Nationales Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161 50825 Köln Tel.: 0221 / 8992-516
E-Mail: redaktion@fruehehilfen.de

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Leitung der BZgA: Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss
Direktorin des DJI: Prof. Dr. Sabine Walper
Leitung NZFH und Verantwortliche (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Mechthild Paul

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