Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachricht 26/2020

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NEU: QUALITÄTSKRITERIEN FÜR LOTSENDIENSTE IN GEBURTSKLINIKEN

Konsenspapier jetzt bestellbar


Fast 30 Prozent aller Geburtskliniken mit mehr als 300 Geburten im Jahr haben einen Lotsendienst der Frühen Hilfen eingerichtet oder planen konkret dessen Einrichtung. Denn rund um die Geburt sind Familien besonders gut erreichbar. Lotsendienste der Frühen Hilfen nutzen den Zeitpunkt, um Familien niedrigschwellige Informationen und Beratung anzubieten oder sie bei Bedarf in passende Unterstützungsangebote zu vermitteln.

Welche Mindestkriterien sollten für einen Lotsendienst der Frühen Hilfen in Geburtskliniken erfüllt werden? Das 20-seitige Konsenspapier beschreibt 14 Qualitätskriterien für Lotsendienste. Diese wurden in einem Beteiligungsprozess mit zentralen Stakeholdern entwickelt. Ausgangspunkt der Diskussion sind die Ergebnisse einer deutschlandweiten Recherche des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen.

Die Publikation kann per E-Mail an bestellung@bzga.de mit Angabe der Bestellnummer 16000229 kostenfrei bestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

 



Impressum
© Nationales Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161 50825 Köln Tel.: 0221 / 8992-516
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Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Leitung der BZgA: Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss
Direktorin des DJI: Prof. Dr. Sabine Walper
Leitung NZFH und Verantwortliche (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Mechthild Paul

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