Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachricht 24/2019

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JETZT ERSCHIENEN: BEILEGER DSGVO

Ergänzung zur Broschüre Datenschutz bei Frühen Hilfen


Die vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) herausgegebene Publikation „Datenschutz bei Frühen Hilfen. Praxiswissen Kompakt“ (Bestellnummer 16000112, 6. Auflage 2015) beschreibt datenschutzrechtliche Grundsätze und Normen, die im Kontext der Frühen Hilfen relevant sind. Die überwiegende Mehrheit der Grundsätze findet auch nach dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 Anwendung.

Ergänzend zu dieser Publikation veröffentlicht das NZFH den Beileger DSGVO. Er gibt Hinweise, an welchen Stellen in den Kapiteln Neuerungen durch die DSGVO zu beachten sind. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Publikation „Datenschutz bei Frühen Hilfen. Praxiswissen Kompakt“ wird das NZFH im Anschluss der SGB-VIII-Reform vornehmen.

Der Beileger im DIN-A6-Format umfasst acht Seiten. Er steht zum Herunterladen auf www.fruehehilfen.de zur Verfügung und kann dort oder per E-Mail an order@bzga.de mit Angabe der Bestellnummer 16000191 kostenlos bezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

 



Impressum
© Nationales Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161 50825 Köln Tel.: 0221 / 8992-516
E-Mail: redaktion@fruehehilfen.de

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Leitung der BZgA: Dr. med. Heidrun Thaiss
Direktor des DJI: Prof. Dr. Thomas Rauschenbach
Leitung NZFH und Verantwortliche (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Mechthild Paul

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