Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachricht 06/2024

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DIGITALE NETZWERKRUNDEN: ZUSATZTERMINE 2024

Wunschthemen "Sponsoring" und "Fachkräftemangel begegnen"


Zu Beginn des Jahres konnten Fachkräfte in den Frühen Hilfen über Wunschthemen für zusätzliche "Digitale Netzwerkrunden" abstimmen. Nun bietet das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) Zusatztermine zu den gewünschten Themen an.

Am 22. November 2024 findet eine Austauschrunde zum Thema "Sponsoring – Gelder für die kommunalen Frühen Hilfen akquirieren" statt. Außerdem wird es zum Thema "Fachkräftemangel begegnen" eine weitere Netzwerkrunde am 29. November 2024 geben.

Eine Anmeldung für die Zusatztermine ist ab sofort möglich. Da die beiden Online-Veranstaltungen am 22. und 29. November 2024 auf einen Kreis von jeweils zwanzig Teilnehmenden begrenzt sind, wird eine zeitnahe Anmeldung empfohlen.

Zudem wird es aufgrund der hohen Nachfrage in diesem Jahr erstmalig einen Jahresrückblick geben. Bei der Veranstaltung am 11. Dezember 2024 sind Austauschräume zu den zentralen Themen in diesem Jahr geplant. Alle Interessierten können dabei sein, denn die Veranstaltung findet ohne Teilnahmebegrenzung statt.

Das moderierte Austauschformat "Digitale Netzwerkrunden" des NZFH richtet sich insbesondere an Koordinierende und Steuernde von Netzwerken Frühe Hilfen sowie an Akteure, die sich verstärkt in ihrem lokalen Netzwerk einbringen und es systematisch weiterentwickeln möchten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

 



Impressum
© Nationales Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Kommissarischer Leiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Dr. Johannes Nießen
Direktorin des DJI: Prof. Dr. Sabine Walper
Leitung NZFH und Verantwortlicher (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Jörg Backes

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