Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachricht 06/2021

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IMPULSE FÜR FACHKRÄFTE

Schweigepflichtentbindung kommunizieren – Sprachbarrieren überwinden


Die Weitergabe personenbezogener Daten und Informationen an Dritte erfordert die Einwilligung der Eltern durch eine Schweigepflichtentbindung. Das NZFH bietet Fachkräften in den Frühen Hilfen entsprechende Formulare an – als deutsche Version sowie in zehn zweisprachigen Versionen.

Eine neue Arbeitshilfe unterstützt Fachkräfte zusätzlich bei sprachlichen oder inhaltlichen Verständigungsschwierigkeiten. Um Eltern den Sinn und die Notwendigkeit ihrer Einwilligung verständlich zu machen, enthält die Publikation Handlungsempfehlungen zur kultur- und migrationssensiblen Vermittlung der Themen in einfacher Sprache. Praktische Anregungen, Schaubilder und Formulierungshilfen ergänzen die 56-seitige Broschüre in Form von Kopiervorlagen. Eine vierseitige Kurzfassung enthält knapp und übersichtlich die wichtigsten Empfehlungen und Impulse für die adressatengerechte Vermittlung.

Die ergänzenden Elemente sind Teil der Gesamt-Publikation und stehen ab sofort zusätzlich auch einzeln als PDF-Dateien auf www.fruehehilfen.de zur Verfügung.

Die Broschüre kann über www.fruehehilfen.de und per E-Mail an bestellung@bzga.de mit Angabe der Bestellnummer 16000230 kostenfrei bezogen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier

 



Impressum
© Nationales Zentrum Frühe Hilfen in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161 50825 Köln Tel.: 0221 / 8992-516
E-Mail: redaktion@fruehehilfen.de

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Kommissarischer Direktor der BZgA: Prof. Dr. Martin Dietrich
Direktor des DJI: Prof. Dr. Thomas Rauschenbach
Leitung NZFH und Verantwortliche (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Mechthild Paul

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