Zur Startseite: Nationales Zentrum Frühe HilfenKurznachricht 31/2025

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FALLARBEIT IM KINDERSCHUTZ REFLEKTIEREN

Neue Handreichung zu drei Praxisverfahren


Die Entscheidungen von Fachkräften des Jugendamtes haben einen maßgeblichen Einfluss auf das Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien. Um diese anspruchsvolle Arbeit gezielt zu unterstützen, stellt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in seiner neuen Publikation "Fallarbeit im Kinderschutz reflektieren" drei Verfahren für die Praxis vor: das "Fischgräten-Diagramm", die "Fallreflexion" sowie die "NZFH-Fallanalyse".

Ziel ist es, regelmäßige Reflexionen der Kinderschutzarbeit anzuregen und Fachkräfte bei der Durchführung der Verfahren zu unterstützen.
Die Publikation beschreibt die drei Verfahren und enthält Kopiervorlagen für die Ergebnisdokumentation sowie Anleitungen für die Moderation.

Die beiden Verfahren "Fischgräten-Diagramm" und "Fallreflexion" lassen sich im Arbeitsalltag ressourcenschonend einsetzen. Sie wurden im Rahmen des Projekts "Entwicklung einer alltagstauglichen Methode für Jugendämter zur Reflexion der Fallarbeit" weiterentwickelt. Die Methode der "Fallanalyse" wurde vom NFZH ursprünglich für die Analyse problematischer Kinderschutzverläufe entwickelt. Sie ist zeitlich und personell aufwändig. 

Die 60-seitige Handreichung im DIN-A4-Format kann inklusive der 13-seitigen Kopiervorlagen kostenlos beim NZFH bestellt werden (Artikelnummer 16000272). Die komplette Publikation steht zudem als barrierefreie PDF zum Herunterladen auf der Website zur Verfügung.

Zur Handreichung Fallarbeit im Kinderschutz

 



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Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) wird getragen vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG): Dr. Johannes Nießen
Direktorin des DJI: Prof. Dr. Susanne Kuger
Leitung NZFH und Verantwortlicher (gemäß § 10 Abs. 3 MDStV): Jörg Backes

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