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Klare und transparente Kooperationsbeziehungen sowie flexible Finanzierung der Frühförderung

Günther Adolph stellte als Leiter der ambulanten Hilfen die Frühförderung im System der Frühen Hilfen in Neunkirchen, Saarland vor. Er betonte, dass dies kein Modell ist, sondern ein Prozess und erläuterte Besonderheiten der Region hinsichtlich der Trägerstruktur, der Sozialstruktur und personeller Besonderheiten: Zwölf Frühförderstellen sind in unterschiedlicher Trägerschaft und es besteht ein sozialpädiatrisches Zentrum in der Region. In bisheriger Tradition sind die Frühförderstellen pädagogisch und psychologisch ausgerichtet. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frühförderstellen tritt als Verhandlungspartner auf, so dass sie sich alle Frühförderstellen gegenüber dem Sozialministerium einheitlich präsentieren können.

Neunkirchen habe eine problematische Sozialstruktur, die sich durch eine hohe Arbeitslosenquote und einen hohen Anteil von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund sowie einer hohen Kriminalstatistik auszeichne. Auf institutioneller Ebene gebe es die Besonderheit, dass die Leiterin des jugendärztlichen Dienstes auch Mitarbeiterin der Frühförderstelle ist, wodurch eine gute Kooperation beider Organisationen möglich ist und die Frühförderung bei der Entwicklung der Frühen Hilfe beteiligt war.

Die interprofessionelle Zusammenarbeit mit den Frühförderstellen ist im saarländischen Rahmenvertrag festgelegt. Die Frühförderung selbst zeichne sich durch Erstberatung für alle Eltern, interdisziplinäre (medizinische, heilpädagogisch-psychologische) Diagnostik, Förder- und Behandlungsplan und einen Fachausschuss aus. Für die interdisziplinäre Diagnostik ist eine Vertragsärztin der Frühförderstelle zuständig. Grundlage hierfür ist ein Kooperationsvertrag. Der Förder- und Behandlungsplan wird in Anwesenheit der Eltern in einem Fachausschuss diskutiert. Günter Adolph erläuterte dazu eine flexible und fallbezogene Finanzierung der Hilfe, denn der Fachausschuss spreche sich entweder für eine Finanzierung als Komplexleistung oder als heilpädagogische Förderung aus.