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Finanzierungsmodelle müssen geprüft werden

Dr. Christian Lüders, Deutsches Jugendinstitut München (DJI), stellte den 13. Kinder- und Jugendbericht vor, in dem zum ersten Mal die Situation und Perspektiven behinderter Kinder und Jugendlicher systematisch berücksichtigt wurden. Dabei war es Anliegen der Sachverständigenkommission, dass es kein gesondertes Kapitel zur Behinderung geben sollte, sondern dass in jedem Kapitel des Berichts Bezug zu behinderten Kindern und Jugendlichen genommen wurde.

Der Bericht macht deutlich, dass durch die Bereitstellung von Hilfen in den ersten Lebensjahren der Kinder der Frühförderung eine wichtige präventive Funktion zukommt. Aus Sicht des Berichtes erweist sich die Frühförderung als ein Ort, an dem Aufgaben und Leistungen des Gesundheitssystems, Sozial- und Jugendhilfe zusammengeführt werden (könnten) – eine Stärke der Frühförderung, die in der Jugendhilfe noch nicht überall anerkannt wird.

Zugleich kann "trotz der Frühförderverordnung des SGB IX nicht von einer flächendeckenden Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung in den Bundesländern gesprochen werden". Es bestehen bei der Finanzierung Interessenkämpfe zwischen Krankenkassen, Sozial- sowie Kinder- und Jugendhilfe. Durch die Probleme bei der Abgrenzung zwischen seelischer Behinderung und anderen Formen der Behinderung bestehe die Gefahr der "Verschiebebahnhöfe" und unklaren Zuständigkeiten. Die Jugendhilfe ist deshalb aufgerufen, sich für alle Kinder und Jugendliche zuständig zu fühlen und zu einer engeren Kooperation mit Gesundheits- und Behindertenhilfe zu kommen. Auf kommunaler Ebene sollten inkludierende Prozesse angestoßen und gefördert werden, die Kinder und Jugendliche mit Behinderung in den Fokus aller Anstrengungen rücken. "Alle Maßnahmen sind an einer Inklusionsperspektive (disability mainstreaming) auszurichten, die keine Aussonderung akzeptiert" - alle Strukturen und Maßnahmen sollten der Inklusion behinderter Kinder und Jugendlicher dienen. Zusätzlich sollten Strategien kommunaler Inklusionsplanung entwickelt werden – wobei festzuhalten bleibt, dass sich die Akteurinnen und Akteure der Jugendhilfeplanung und Behindertenhilfe aktuell noch viel zu wenig abstimmen würden. Interdisziplinäre Zusammenarbeit unter den fachspezifischen Professionen und der Selbsthilfe kann solche inklusive Prozesse unterstützen.

Ein erhebliches Defizit stellte der Bericht in Bezug auf die Datenlage fest. Es fehlen belastbare Daten in Bezug auf die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Nachdem die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Bericht der Kommission das Thema "große Lösung" (Zusammenführung der Eingliederungshilfe und Jugendhilfe, Anm. der Verfasserin) in den politischen Raum eingebracht hat, hat sich die fachpolitische Diskussionslage grundlegend verändert. Erfreulicherweise sprach sich in der Stellungnahme der Bundesregierung zum 13. Kinder- und Jugendbericht die Bundesregierung dezidiert für eine Inklusionsperspektive aus. Im 13. Kinder- und Jugendbericht findet sich trotz der nicht zu bestreitenden, teilweise absurden Folgeprobleme der "kleinen Lösung" kein explizites Votum für die "große Lösung", weil aus der Sicht der Sachverständigenkommission zu viele Fragen offen sind. Stattdessen empfahl die Kommission eine Gesetzesfolgenabschätzung u. a. im Bereich der Komplexleistungen nach SGB IX sowie der Erfahrungen mit dem § 35 a SGB VIII. Aus der Sicht von Christian Lüders sei vor allem zu prüfen, ob das Modell der Komplexleistung funktioniert und welche Rolle dabei die Jugendhilfe spielt. Darüber hinaus muss man nicht auf die "große Lösung" warten. Deshalb sollten jetzt verstärkt interdisziplinäre Vernetzungsstrukturen aufgebaut werden und deren finanzielle Absicherung gewährleistet sein. Aktuell gibt es zwar Modellfinanzierungen, die jedoch keine Regelfinanzierung in Aussicht haben.