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WS 5 - Schwangerschaftsberatungsstellen im Kontext der Frühen Hilfen sowie Aufgaben und Ziele der Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Diana Storzer, Beratungszentrum der Magdeburger Stadtmission e.V.; Frank Winckler, Stiftung „Familie in Not“ Sachsen-Anhalt, fachliche Inputs; Birgit Schwab-Nitsche, Diakonie Mitteldeutschland, Moderation

Das Ziel des Workshops war es, über die Aufgaben von staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen zu informieren und ihre breite Angebotspalette von Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sie erreichen Frauen und Familien durch ihr kostenfreies und vertrauliches Beratungsangebot bereits während der Schwangerschaft und können diese auch nach der Geburt im Sinne Früher Hilfen weiter begleiten.

Ein wichtiges erstes Anliegen für die Beratung sind oftmals sozialrechtliche Informationen sowie die Vermittlung finanzieller Hilfen, z.B. aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Dies ist ein „Türöffner“, um ggf. weitere psychosoziale Beratung in Anspruch zu nehmen. Es werden hierdurch auch Familien in Multiproblemlagen erreicht.

Zentrale Aspekte und Ergebnisse 

  • Schwangerschaftsberatungsstellen sind im Kontext Früher Hilfen ein zentrales niedrigschwelliges Hilfs- und Unterstützungsangebot für schwangere Frauen und ihre Familien. 
  • Sie sind breit vernetzt mit vielen wichtigen Einrichtungen und Diensten für Familien (u.a. Gynäkologinnen und Gynäkologen, Geburtskliniken, Kinderärztinnen und Kinderärzte, (Familien-)Hebammen, weiteren Beratungsstellen und erzieherischen Hilfen, Sozial- und Jugendamt, Jobcenter, Schulen etc.). Sie stellen so auch ein Bindeglied („Brückenbogen“) zwischen dem Gesundheits- und Jugendhilfebereich dar. 
  • Unterschiedliche Sicht- und Vorgehensweisen von Einrichtungen

Fazit des Workshops 

  • Wichtig erscheint, dass in den Regionalen Netzwerken Frühe Hilfen auch anonymisierte Fallbeispiele gemeinsam bearbeitet werden können, um für Ratsuchende abgestimmte bestmögliche Lösungen zu erarbeiten. 
  • Das Thema Vertraulichkeit und ggf. Datenweitergabe muss vor Ort weiter konkret ausdiskutiert werden.
  • Anbindung von Familienhebammen auch an Freie Träger möglich? (s. Bsp. Saalekreis)

Weitere Anmerkungen außerhalb des Workshops 

  • Wie werden die „Frühen Hilfen“ in die Jugendhilfeplanung der Landkreise und kreisfreien Städte einbezogen? 
  • Transparente Darstellung des Einsatzes der über das Land Sachsen-Anhalt an die Kommunen ausgereichten finanziellen Mittel aus der Bund-Länder- Verwaltungsvereinbarung BIFH 
  • Problematik der Finanzierung zusätzlicher Angebote „Frühe Hilfen“ bei gleichzeitig geplantem Rückbau in den Schwangerschaftsberatungsstellen aufgrund sinkender Bevölkerungszahlen gemäß bundesweitem Schlüssel nach SchKG.(s. „Schnittstelle“ SchKG und SGB VIII)