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500 Tage Bundeskinderschutzgesetz – Erfolge, Herausforderungen und Potentiale aus Sicht des Jugendamtes

Im Fachdialog "Qualität im Kinderschutz – zwischen Theorie und Praxis" nahm Dr. Maria Kurz-Adam, Leiterin des Jugendamtes der Stadt München, das Bundeskinderschutzgesetz aus der Sicht der Jugendämter in den Blick. Sie skizzierte die Handlungsbereiche des Jugendamts, auf die sich das Gesetz auswirkt, sowie die Herausforderungen für die Jugendämter und die bisherigen Umsetzungsschritte und Erfahrungen.

Dr. Maria Kurz-Adam betonte in ihrem Vortrag, dass 500 Tage Bundeskinderschutzgesetz für die Jugendämter ein guter Anlass sind, um über die ersten Wirkungen, die Erfolge und Potenziale des Gesetzes zu berichten. Ausgehend von einem kurzen Rückblick über die Notwendigkeit dieses Gesetzes für die Kinder- und Jugendhilfe skizzierte sie die wesentlichen Handlungsbereiche des Bundeskinderschutzgesetzes aus Sicht eines Jugendamtes und die bisherigen Umsetzungsschritte und Erfahrungen für die gestaltende Praxis der Jugendämter in der Kinder- und Jugendhilfe. Darüber hinaus stellte sie die besonderen Herausforderungen für die Stellung des Jugendamtes im Gefüge des Bundeskinderschutzgesetzes dar und gab einen Ausblick für eine gelingende Praxis des Kinderschutzes vor Ort.