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Bekanntmachung des BMFSFJ zu Frühe Hilfen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gab im Rahmen des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" die Förderung von Modellprojekten sowie deren wissenschaftlicher Begleitung und Wirkungsevaluation bekannt. Wir dokumentieren den Bekanntmachungstext.

1. Gegenstand

Im Rahmen des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" beabsichtigt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • die Förderung wissenschaftlicher Begleitungen von neuen oder bereits begonnenen Projekten (vgl. 5.1) sowie
  • die Mitfinanzierung neuer Modellprojekte (vgl. 5.2).
  • Der Bund wird sich auf die Förderung der wissenschaftlichen Begleitung von Projekten und deren Wirkungsevaluation konzentrieren. In Ausnahmefällen ist eine Mitfinanzierung ausgewählter Modellprojekte, die die zum Auftragsgegenstand formulierten Kriterien (5.2) erfüllen, möglich. Strukturen, die für die Funktion eines Frühwarnsystems und früher Hilfen dauerhaft notwendig sind, sollen von Land und/oder Kommune oder Träger finanziert werden.

2. Grundlage

Im Koalitionsvertrag haben die die Bundesregierung tragenden Koalitionsfraktionen vereinbart, soziale Frühwarnsysteme zur frühen Förderung gefährdeter Kinder zu entwickeln. Dafür sollen Leistungen der Gesundheitshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie zivilgesellschaftliches Engagement besser miteinander verzahnt werden. Im Fokus stehen Kinder bis zu etwa 3 Jahren aus sozial benachteiligten Familien, die besonders häufig von Vernachlässigung und Misshandlung betroffen sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Stärkung der Erziehungskompetenz ihrer Eltern.

Die Jugendministerkonferenz hat das Programm des Bundes zum Ausbau früher Hilfen in ihrem Beschluss vom 18./19. Mai 2006 sowie erneut in der Sitzung am 24. November 2006 begrüßt und darauf hingewiesen, dass sich soziale Frühwarnsysteme bereits in der Praxis bewährt haben, sie "aber noch auszubauen und weiterzuentwickeln sind". Sie sieht den Ausbau des Kinderschutzes als eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Das Programm des Bundes soll durch eine enge Abstimmung mit den Ländern an vorhandene Erfahrungen anschließen.
Auch die Wissenschaft hat wiederholt auf die Weichen stellende Bedeutung der ersten Lebensjahre und die Wichtigkeit früher Hilfen hingewiesen. Der frühzeitige Zugang zu Familien mit besonderen Belastungen ist eine der Schlüsselfragen. Schwangerschaft und Geburt sind Lebenslagen, in denen junge Frauen in der Regel medizinische Versorgung in Anspruch nehmen und gegenüber sozialen Beratungsangeboten im Hinblick auf die Versorgung und Erziehung ihres Kindes besonders zugänglich sind. Dieses Zeitfenster muss intensiv genutzt werden, um Risiken zu erkennen und Hilfen gemeinsam mit der (werdenden) Mutter (und dem Vater) zu entwickeln.

3. Ziel des Aktionsprogramms des Bundes

Es ist das Ziel des Aktionsprogramms, Kinder durch eine möglichst wirksame Vernetzung von Gesundheitshilfe (Gynäkologen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Hebammen, Geburtskliniken, Kinderkliniken, Kinderärzte) und Kinder- und Jugendhilfe früher und besser vor Gefährdungen zu schützen. Das Aktionsprogramm soll dazu beitragen, effektive Verfahrensstandards für die Kooperation dieser beiden Hilfesysteme und Methoden einer partnerschaftlichen Beteiligung der Eltern am Hilfeprozess von Anfang an zu entwickeln.

4. Zielgruppe

Zielgruppe der Projekte sollen Familien mit Kindern vom vorgeburtlichen Alter bis zum Alter von ca. drei Jahren sein, deren Lebenssituation durch hohe Belastungen und vielfältige und/oder schwerwiegende Risiken (zum Beispiel Armut, Gewalt oder Drogenkonsum im Elternhaus) gekennzeichnet ist.

5. Auftragsbeschreibung

Die Konzeption des Aktionsprogramms des Bundes sieht vor, neue Maßnahmen auf der Grundlage bestehender Strukturen und vor dem Hintergrund in der Praxis identifizierter offener Fragen und Probleme zu fördern. Um Lücken im System zu identifizieren, hat das Deutsche Jugendinstitut im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einige bereits in der praktischen Erprobung befindliche ausgewählte Modelle und soziale Frühwarnsysteme untersucht. Auf der Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse sollen nun gezielt wissenschaftliche Begleitungen und Modellprojekte gefördert werden.

5.1 Wissenschaftliche Begleitung

Die wissenschaftliche Begleitung eines Projekts soll auf der Ebene der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Aussagen zur Umsetzung der für ein Frühwarnsystem beschriebenen Anforderungen (vgl. 5.2) sowie zur Erreichung der Ziele des Aktionsprogramms (vgl. 3.) treffen.

  • In welchem Umfang/mit welchem Erfolg wird die Zielgruppe erreicht?
  • Wie und mit welcher Güte können Risiken erkannt werden?
  • Wie (erfolgreich) werden die Familien zur Mitarbeit motiviert?
  • Welche Hilfen werden für welche Zielgruppe/Risikokonstellation erbracht?
  • Wie wird das Monitoring sichergestellt?
  • Wie ist das Modell im Sozialraum vernetzt? Eignet sich das Modell für eine Übertragung in die Praxis an einem anderen Standort?
  • Ist es durch das Modell gelungen, die Lebenssituation der Zielgruppe zu verbessern?
  • Konnte das Ziel des Aktionsprogramms erreicht werden, Kinder wirksam vor Gefährdungen zu schützen?

Wenn möglich soll die Untersuchung mehrere Forschungsmethoden kombinieren sowie multiperspektivisch angelegt sein und dabei auch die Perspektive der betroffenen Familien einbeziehen. Das Studiendesign soll darauf ausgerichtet sein, die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der untersuchten Maßnahmen zu belegen.

5.2 Modellprojekt

Ein leitungsfähiges soziales Frühwarnsystem muss umfassende Anforderungen erfüllen. Die Umsetzung des Modellprojekts soll sich am Gesamtziel des Programms ausrichten und die genannte Zielgruppe fokussieren.
Kriterien zur Zielerreichung sind:

5.2.1 Zugang zur Zielgruppe finden
  • Sicherstellung eines systematischen Zugangs zur Zielgruppe (zum Beispiel über Geburtskliniken, Kinderkliniken, Schwangerschaftsberatungsstellen), der auch isolierte Familien mit von außen schwer erkennbaren Problemen in den Blick nimmt
  • Effektive Nutzung dieser Zugänge durch eine systematische Verzahnung von Gesundheits- und Jugendhilfesystem
5.2.2 Risiken erkennen
  • Einsatz von praxistauglichen Screeningverfahren/Indikatorensystemen zur Benennung von Risikofaktoren
  • Durchführung einer Gefährdungseinschätzung/Bewertung und Identifikation der Familien, die Hilfen benötigen
  • Sicherstellung des Erkennens auch von Risiken für die psychische Entwicklung
  • Sicherstellung des Wissens auch um die Bedürfnisse und die Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern.
5.2.3 Familien motivieren
  • Aufbau einer Vertrauensbeziehung, ggf. unter Nutzung bereits vorhanden Beziehungsstrukturen
  • Angebot aufsuchender Hilfe
  • Niedrigschwelligkeit der Hilfen
  • Erläuterung notwendiger Konsequenzen, Auflagen bei nicht vorhandener Einsicht in notwendige Veränderungen
5.2.4 Passgenaue Hilfen/Hilfsarrangements entwickeln
  • aus dem System der Gesundheitshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe
  • ausgerichtete auf die besonderen Anforderungen des Einzelfalls
  • adäquat und flexibel für die Bedürfnisse der Zielgruppe (sozialraumorientiert, aufsuchend)
  • vielfältig und multimodal (Kombination mehrerer Hilfen bei Risiken in vielen Bereichen)
  • mit ausreichender Dauer und Intensität
  • nachhaltig und überleitend in Anschlusshilfen
  • adäquate fachliche Qualifikation der helfende Personen
  • kontinuierliche Hilfeplanung und Überprüfung der Eignung der Hilfe im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und der Eltern
5.2.5 Monitoring
  • Sicherstellung einer Begleitung der Familie und Kontrolle der Inanspruchnahme von Hilfen durch
  • systematische Kooperationsstrukturen
  • Verbindliche Mitteilungspflichten zwischen dem Gesundheitswesen und dem Jugendhilfesystem und im Falle eines Umzugs
  • Klarstellung der Fallverantwortung (auch bei nicht eindeutig feststellbarer Gefährdung des Kindes)
  • kontinuierliche Beziehungspflege und Motivationsarbeit mit der Familie, zum Beispiel durch die Einbindung in eine unterstützende soziale Infrastruktur
  • laufende Gefährdungseinschätzung und Handeln im gesetzlichen Rahmen (Verhalten bei Kindeswohlgefährdung, Schutzauftrag)
5.2.6 Implementierung in bestehende Strukturen der Gesundheitshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe
  • Vernetzung der Systeme Gesundheitshilfe/Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Akteure unter Beachtung von Grenzen der Systeme und Akteure
  • Entwicklung geeigneter Kooperationsformen und Finanzierungsmodelle
  • Definition fachlicher Standards zur Gewährleistung der Übertragbarkeit der Konzepte in unterschiedliche Kontexte
  • Einbeziehung der Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene und Landesebene