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Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2005: Projekt zur Frühförderung für gefährdete Kinder

Das mit dem Koalitionsvertrag 2005 vereinbarte Projekt "Frühe Förderung für gefährdete Kinder – Prävention durch Frühförderung" ist eine der Grundlagen für die Arbeit des NZFH. Wir zitieren den Text im Wortlaut.

Projekt "Frühe Förderung für gefährdete Kinder – Prävention durch Frühförderung"

Kinder mit sozialen und gesundheitlichen Risiken brauchen Förderung von Anfang an. Dazu müssen Hilfen für sozial benachteiligte und betroffene Familien früher, verlässlicher und vernetzter in der Lebenswelt bzw. dem Stadtteil verankert werden.

Das Wächteramt und der Schutzauftrag der staatlichen Gemeinschaft müssen gestärkt und soziale Frühwarnsysteme entwickelt werden. Jugendhilfe und gesundheitliche Vorsorge sowie zivilgesellschaftliches Engagement sollen zu einer neuen Qualität der Frühförderung in Familien verzahnt werden. Gerade für sozial benachteiligte Familien müssen die klassischen
"Komm-Strukturen" vieler Angebote zielgruppenbezogen verbessert und neue "Geh-Strukturen" entwickelt werden.

Mit dem Projekt wollen wir erreichen:

  • eine Verbesserung des Kinderschutzes durch Aufbau von Frühwarnsystemen und frühen Hilfen
  • eine Verzahnung gesundheitsbezogener Leistungen und Jugendhilfeleistungen sowie zivilgesellschaftlichem Engagement
  • eine Verstärkung des Schutzauftrages des Staates
  • eine Stärkung der Erziehungsverantwortung


Wir stellen für die Umsetzung des Projekts 10 Mio. Euro in den nächsten fünf Jahren bereit und werden:

  • Modellprogramme initiieren, fördern, begleiten und evaluieren.
  • ein Servicebüro beim Bund einrichten, das Aktivitäten in den Ländern, zum Beispiel die Einrichtung von Eltern-Kind-Zentren koordiniert, begleitet, evaluiert ,die Umsetzung entsprechender Programme in den Ländern anregt und den Erfahrungstransfer sicherstellt
  • neben dem Servicebüro auf Bundesebene die wissenschaftliche Begleitung und Programmevaluation finanzieren.


Wir werden eine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Einkommensteuer realisieren, mit der der geminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit von erwerbstätigen Eltern Rechnung getragen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen wird.

Unterstützende Dienstleistungen für Familien sollen als Beitrag zur Verbesserung der Balance von Familie und Arbeitswelt sowie zur Entwicklung des Arbeitsmarktssegments personenbezogene Dienstleistungen gefördert werden. Eine solche Förderung der Marktfähigkeit von Dienstleistungsagenturen und steuerlicher Anreize für Nachfrager dient daneben der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Einen besonderen Platz nimmt hierbei die qualifizierte und sozial abgesicherte Tagespflege ein. Bessere Rahmenbedingungen sollen helfen, die Tagespflege als Ergänzung institutioneller Betreuungseinrichtungen auszubauen.

Die Vorsitzenden von CDU, CSU und FDP, Angela Merkel, Horst Seehofer und Guido Westerwelle, haben am 26. Oktober 2009 in Berlin den gemeinsamen Koalitionsvertrag "Wachstum. Bildung. Zusammenhalt." unterzeichnet. Die Aufgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) beschreibt die neue Bundesregierung im Kapitel "Sozialer Fortschritt". Wir dokumentieren den Auszug im Wortlaut.

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