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Sonstige Beschlüsse und Hintergründe

In den Koalitionsverträgen 2005, 2009 und 2013 sowie weiteren Dokumenten finden sich wichtige Vereinbarungen und Grundsatzpositionen, die für die Arbeit des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) relevant sind.

Das mit dem Koalitionsvertrag 2005 vereinbarte Projekt "Frühe Förderung für gefährdete Kinder – Prävention durch Frühförderung" ist eine der Grundlagen für die Arbeit des NZFH. Wir zitieren den Text im Wortlaut.

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Die Vorsitzenden von CDU, CSU und FDP, Angela Merkel, Horst Seehofer und Guido Westerwelle, haben am 26. Oktober 2009 in Berlin den gemeinsamen Koalitionsvertrag "Wachstum. Bildung. Zusammenhalt." unterzeichnet. Die Aufgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) beschreibt die neue Bundesregierung im Kapitel "Sozialer Fortschritt". Wir dokumentieren den Auszug im Wortlaut.

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Die Weiterentwicklung eines umfassend verbesserten Kinderschutzes und Frühen Hilfen auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes ist Teil des Koalitionsvertrags "Deutschlands Zukunft gestalten". Die Vorsitzenden von CDU, SPD und CSU, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Sigmar Gabriel und Ministerpräsident Horst Seehofer, haben diesen am 27. November 2013, in Berlin unterzeichnet.

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Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gab im Rahmen des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" die Förderung von Modellprojekten sowie deren wissenschaftlicher Begleitung und Wirkungsevaluation bekannt. Wir dokumentieren den Bekanntmachungstext.

 

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In Umsetzung des Auftrages aus der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 19. Dezember 2007 zum Beschlusspunkt "1. Starke Netze für Kinder und Eltern knüpfen" haben Bund und Länder in Zusammenarbeit mit Kommunen und mit Unterstützung des NZFH Vorschläge für vernetzte Strukturen und regelhafte soziale Frühwarnsysteme und Fördersysteme entwickelt.

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Im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – ist geregelt, wie der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für ihr Wohl funktionieren soll, ist. Am 1. Oktober 2005 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft.

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