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Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2010

Der Beschluss der 83. Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 01.07.2010, Tagesordnungspunkt 5.10, befasst sich mit den Beratungen zum Kinderschutzgesetz. Zum Tagesordnungspunkt 10.3 der Konferenz wurde ein Beschluss zum Nationalen Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen“ gefasst.
Hier finden Sie die Beschlüsse im Wortlaut.

TOP 5.10 – Kinderschutzgesetz

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fordern die Bundesregierung auf, das Bundesministerium für Gesundheit und Vertreter der Gesundheitsministerkonferenz in die Beratungen der Arbeitsgruppen zum Bundeskinderschutzgesetz einzubeziehen.

Die GMK empfiehlt, analog zur Beteiligung der Jugend- und Familienministerkonferenz, zwei Vertreterinnen oder -vertreter (A/B) der Ländergesundheitsressorts zu berufen.

Das GMK-Vorsitzland wird gebeten, kurzfristig die Länder um Benennung von Vertretern für die Arbeitsgruppen zu bitten.

Die Gesundheitsministerkonferenz verweist in diesem Zusammenhang auf ihren Beschluss vom 25. Juni 2009 zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen.

Hier finden Sie den Beschluss der GMK 2009

 

TOP 10.3 - Nationales Gesundheitsziel "Gesund aufwachsen"

Die Gesundheitsministerkonferenz hat einstimmig beschlossen:

  1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder nehmen das Zielkonzept "Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung" zur Kenntnis. Sie empfehlen den Ländern das aktualisierte nationale Gesundheitszielkonzept als Impuls gebend für die eigenen Zielprozesse und prioritären Handlungsfelder im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit.
  2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMG, beim Gemeinsamen Bundesausschuss darauf hinzuwirken, dass bei der Aktualisierung der gesetzlichen Früherkennungsprogramms nach § 26 SGB V insbesondere Screening-Instrumente bzw. Diagnoseverfahren zur frühzeitigen Erfassung von psychosozialen Risiken und psychischen Störungen einbezogen werden.
  3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder empfehlen, zur Verbesserung der Durchimpfungsraten im Sinne des "Nationalen Impfplans" die unterschiedlichen Aktivitäten zu bündeln und zu koordinieren. Das Zielkonzept "Gesund aufwachsen" unterstützt diese Aktivitäten in vollem Umfang.
  4. Maßnahmen und Aktivitäten in den Handlungsfeldern Prävention, Gesundheitsförderung, Früherkennung und frühe Förderung sind vorrangig an die Zielgruppe der sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen zu richten. Angebote sollten daher niedrigschwellig, wohnortnah und in Kooperation der verschiedenen Akteure vor Ort durchgeführt werden. Um Maßnahmen möglichst zielgruppengerecht zu gestalten, sollten sie nicht nur alters-, sondern auch kultur- und geschlechtsspezifische Aspekte integrieren.
  5. Niedrigschwellige Angebote sollten auf unbürokratische Weise frühzeitig und wohnortnah bereit gestellt werden:
    a) rund um Schwangerschaft und Geburt,
    b) für Kinder und Jugendliche mit psychisch kranken, suchtkranken, an anderen chronischen Krankheiten leidenden oder behinderten Eltern.
  6. Bewegung, Ernährung und Lebenskompetenz sind in jedem Lebensalter von Kindern angemessen zu fördern. Diese Aspekte sollten noch mehr als bisher in bestehende Beratungsangebote für Schwangere integriert werden, ebenfalls in die Bildungskonzepte der Kindertagesförderung und Schulen. Die ärztliche Selbstverwaltung wird gebeten, bei den die Früherkennungsuntersuchungen durchführenden Ärztinnen und Ärzten darauf hinzuwirken, dass diese Aspekte bei der Beratung verstärkt Berücksichtigung finden.