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Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2009

Die 82. Gesundheitsministerkonferenz vom 24./25.06.2009 in Erfurt hat unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes gefasst, den wir hier im Wortlaut wiedergeben.

TOP 5.2 - Weiterentwicklung des Kinderschutzes an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen

Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:

  1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder nehmen den Bericht der von der JFMK und GMK eingerichteten gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes (Anlage 1) als gute Grundlage zur Kenntnis.
  2. Sie bitten die AOLG, auf der Grundlage dieses Berichtes unter Einbeziehung der AGJF abgestimmte Vorschläge unter Berücksichtigung der als Anlage 2 beigefügten weiteren Überlegungen zu erarbeiten und der GMK bis Jahresende vorzulegen.
  3. Die GMK bittet die Bundesregierung, zu dem sich so ergebenden Änderungsbedarf in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ggf. gesetzliche und/oder untergesetzliche Vorschläge zu entwickeln, damit die beschriebenen Regelungslücken bis spätestens 2011 geschlossen werden.

Hier finden Sie den als Anlage 1 bezeichneten Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe.