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Stellungnahme der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Anhörung "Jeder Fall ist ein Fall zu viel – alle Kräfte mobilisieren für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch" am 24. Juni 2019 im Landtag Nordrhein-Westfalen

Wie können Kinder und Jugendliche vor Missbrauch geschützt werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Sachverständigenanhörung im Landtag NRW, zu der Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und staatlichen Stellen eingeladen waren. Auch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), in der Trägerschaft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI), war bei dem Gespräch der NRW-Abgeordneten mit Expertinnen und Experten vertreten, die BZgA reichte eine Stellungnahme ein. Diese basiert unter anderem auf den Erkenntnissen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) zur Netzwerkbildung und systemübergreifenden Arbeit in den präventiv ausgerichteten Frühen Hilfen sowie den Ergebnissen des NZFH-Arbeitsschwerpunktes Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen.