In allen Bundesländern können die Regelungen zur Steigerung der Teilnahmezahlen an den Früherkennungsuntersuchungen durch ein verbindliches Einladewesen als Basiselement der Prävention betrachtet werden. Neben der unterschiedlichen Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern werden die darüber hinausgehenden Konkretisierungen der Aufgaben im Kinderschutz und Vorgaben zur Kooperation beim Kinderschutz und bei der Verbesserung der Kindergesundheit untersucht.






