I. Anlass
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hatte in ihrer Sitzung am 29./30. Mai 2008 mit dem Beschluss zu "Aktuellen Entwicklungen im Kinderschutz" die Gesundheitsministerkonferenz gebeten, einen Beschluss zu fassen, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) zu prüfen, ob Regelungslücken bei der Prävention von Kindesvernachlässigung und Misshandlung und bei den Frühen Hilfen an der Schnittstelle von SGB V und SGB VIII bestehen.
Die GMK hat in ihrer 81. Sitzung in Übereinstimmung mit der von der JFMK formulierten Auffassung festgestellt, dass die Vernetzung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe im Bereich des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen insbesondere für Schwangere und Familien mit 0- bis 3-jährigen Kindern von großer Bedeutung ist. Weiter heißt es in dem Beschluss, dass die GMK wie die JFMK einen gesetzlichen Regelungsbedarf im SGB V sieht, um Grundlagen für eine Vernetzung auf kommunaler Ebene und bei den Möglichkeiten für die Entwicklung integrierter gesundheitlicher und pädagogischer Hilfen zu schaffen.
Die Gesundheitsministerkonferenz entspricht deshalb der Bitte der JFMK zur Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu diesem Thema mit dem Ziel, die bestehenden gesetzlichen Regelungen im SGB V zu prüfen und bis Februar 2009 der JFMK und GMK Vorschläge zur Überwindung von Regelungslücken an der Schnittstelle von SGB V und SGB VIII vorzulegen.
Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz wurde diese gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet. Die gemeinsame Arbeitsgruppe kommt zu folgenden Ergebnissen:
Dokument
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Beschlussprotokoll der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 04./05.06.2009 in Bremen (pdf / 2 MB)
Das Dokument umfasst auf 110 Seiten das gesamte Beschlussprotokoll. Im Bericht des Bundes über wesentliche Entwicklungen und Erreichtes in den politischen Schwerpunkten der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik in der 16. Legislaturperiode wird auf den Seiten 97 f. auch auf die Funktion und den Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) eingegangen.



