TOP 3.3: "Weiterentwicklung des Kinderschutzes an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen"
Beschluss:
"Die Jugend- und Familienministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder nehmen den anliegenden Bericht zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes als eine gute Grundlage für die weitere Arbeit zur Überwindung von Regelungslücken an der Schnittstelle von SGB V und SGB VIII zur Kenntnis. Sie bitten die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) den Bericht gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) so weiterzubearbeiten, dass ein von beiden Ministerkonferenzen getragener Beschlussentwurf bis zum Jahresende vorgelegt werden kann. Er soll darauf zielen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge zu entwickeln, damit die beschriebenen Regelungslücken bis zum Jahr 2011 durch entsprechende gesetzliche oder untergesetzliche Initiativen geschlossen werden."
Bericht zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen
Der Bericht ist in drei Teile gegliedert:
Dokument
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Beschlussprotokoll der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 04./05.06.2009 in Bremen (pdf / 2 MB)
Das Dokument umfasst auf 110 Seiten das gesamte Beschlussprotokoll. Im Bericht des Bundes über wesentliche Entwicklungen und Erreichtes in den politischen Schwerpunkten der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik in der 16. Legislaturperiode wird auf den Seiten 97 f. auch auf die Funktion und den Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) eingegangen.



