Begriffsbestimmung "Frühe Hilfen"

Was wird unter dem Begriff "Frühe Hilfen" verstanden? Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen.


Frühe Hilfen: rechtliche Rahmenbedingungen

Die Maßnahmen der Frühen Hilfen sind innerhalb breiter rechtlicher Rahmenbedingungen angesiedelt. Die wichtigsten Grundlagen sind hier zusammengestellt.

Landesgesetzliche Regelungen im Bereich des Kinderschutzes bzw. der Gesundheitsvorsorge

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legt das beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) angesiedelte Informationszentrum Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung (IzKK) eine Synopse vor, die die landesgesetzlichen Regelungen zum Kinderschutz in den einzelnen Bundesländern analysiert.


Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2008

Nachfolgend eine Dokumentation des Beschlusses der 81. Gesundheitsministerkonferenz vom 3. Juli 2008 in Plön zum Tagesordnungspunkt Prävention von Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern.


Beschluss der Jugendministerkonferenz (JMK) 2006

Nachfolgend die Dokumentation des Beschlusses der Jugendministerkonferenz vom 18./19. Mai 2006 in Hamburg zum Tagesordnungspunkt Kinder und Gesundheit.

Beschluss der Jugendministerkonferenz (JMK) 2005

Nachfolgend die Dokumentation des Beschlusses der Jugendministerkonferenz vom 12./13. Mai 2005 in München zur Mitverantwortung der Kinder- und Jugendhilfe bei der Gesundheitsförderung von Kindern.


Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) 2007

Nachfolgend eine Dokumentation des Ergebnisprotokolls der Konferenz der Regierungschefs der Länder vom 19. Dezember 2007 in Berlin zum Tagesordnungspunkt 1.10 Kinderschutz.

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) 2008

Auszug aus dem Ergebnisprotokoll der Konferenz der Regierungschefs der Länder am 12. Juni 2008 in Berlin.


Eckpunktepapier "Starke Netze für Kinder und Eltern knüpfen"

In Umsetzung des Auftrages aus der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 19. Dezember 2007 zum Beschlusspunkt "1. Starke Netze für Kinder und Eltern knüpfen" haben Bund und Länder in Zusammenarbeit mit Kommunen und mit Unterstützung des NZFH Vorschläge für vernetzte Strukturen und regelhafte soziale Frühwarnsysteme und Fördersysteme entwickelt.