Eine verbindliche einheitliche Kategorisierung von Vernachlässigungsformen hat sich in der wissenschaftlichen Forschung bislang nicht herausgebildet. In der Regel wird zwischen folgenden Formen unterschieden:
körperliche | (z.B. unzureichende Versorgung mit Nahrung, Flüssigkeit, sauberer Kleidung, Hygiene, Wohnraum und medizinischer Versorgung) |
kognitive und | (z.B. Mangel an Konversation, Spiel und anregenden Erfahrungen, fehlende erzieherische Einflussnahme auf einen unregelmäßigen Schulbesuch, fehlende Beachtung eines besonderen und erheblichen Erziehungs- oder Förderbedarfs) |
emotionale | (z.B. Mangel an Wärme in der Beziehung zum Kind, fehlende Reaktion auf emotionale Signale des Kindes) |
unzureichende Beaufsichtigung | (z.B. Kind bleibt längere Zeit allein und auf sich gestellt, keine Reaktion auf eine längere unangekündigte Abwesenheit des Kindes) |
Publikationen zum Thema
Links zum Thema
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Handbuch Kindeswohlgefährdung, Kapitel 1.3: "Was ist unter Vernachlässigung zu verstehen?"
Der Link führt direkt zu dem Kapitel innerhalb des Handbuchs Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), der sich mit Vernachlässigung (als Kindeswohlgefährdung) befasst. (Recherchedatum: 18.06.2010)
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DJI-Online-Thema 2010/05: Kindesvernachlässigung – ein unterschätztes Risiko?
(Recherchedatum: 15.06.2010)






