Frühe Hilfen – Akteurinnen und Akteure
Der Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe ist in Deutschland den örtlichen Trägern, also den Jugendämtern, sowie überörtlichen Trägern zugewiesen. Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahrzunehmen, sind öffentliche Träger und freie Träger in zahlreichen Arbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen.