Dr. Susanne Nothhafft, die als Juristin im Informationszentrum Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung im Deutschen Jugendinstitut tätig und dort insbesondere mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kinderschutzes befasst ist, gab einen Überblick über die Reform des Gesetzes zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). Sie betonte, dass 0- bis 3-Jährige in der Rechtssprechung nicht explizit angesprochen werden, dass außerdem verschiedene Gesetze ineinander greifen müssen, ohne den Schutz der Frauen gegen den Schutz der Kinder auszuspielen. Zu Datenschutz und Mitteilungsbefugnis im Gesundheitswesen werde derzeit ein Papier erarbeitet. Ein Problem stellt die Fokussierung auf den Erhalt der Familie durch Stärkung des Umgangsrechtes dar, wenn häusliche Gewalt vorliegt. Richter haben keine Fortbildungspflicht, führte Nothhafft aus, und so komme es zu Verfahren, in denen dieses Problem gar nicht thematisiert werde. Eine Verfahrensbeschleunigung solle zwar dem Kindeswohl dienen, berge aber in sich Gefahren, wenn eine mehrdimensionale Gefährdungseinschätzung vorgenommen werden müsse, die mehr Zeit braucht. Gegen Umgangsentscheidungen können nur dann Rechtsmittel eingelegt werden, wenn der Umgang ausgesetzt worden ist, nicht im umgekehrten Fall. "Es gibt zu wenig positive Beispiele für den Umgangsausschluss", beklagte Nothhafft.
Präsentation
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Susanne Nothhafft: "Von der Notwendigkeit, den Gewaltschutz im Familiensystem zu synchronisieren" (pdf / 116 KB)
Präsentation im Rahmen der Tagung "Frühe Hilfen bei häuslicher Gewalt" des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen in Kooperation mit der Evangelischen Akademie Tutzing, 11.10.2009





