Aus dem Ankündigungstext:
Zahlreiche Medienberichte der letzen Jahre machten tragische Schicksale der Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern in Deutschland öffentlich. In der Folge entstanden eine ganze Reihe von durch Politik und Praxis initiierte Initiativen und Programme. Auch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) unterstützt mit zahlreichen Angeboten und Maßnahmen – derzeit insbesondere im Rahmen des Handlungskonzeptes der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für einen besseren und wirksameren Kindesschutz in Nordrhein-Westfalen – die Stärkung des Kinderschutzes und die Förderung sozialer Frühwarnsysteme in Nordrhein-Westfalen.
Die derzeit auf den Weg gebrachten Initiativen und Programme orientieren sich nicht selten an Vorbildern aus dem europäischen und amerikanischen Ausland. Während es in Deutschland zurzeit jedoch noch wenig systematisches Wissen über Erfolgsaussichten und auch mögliche Fallstricke solcher Initiativen gibt, liegen insbesondere aus englischsprachigen und skandinavischen Ländern Erfahrungen vor, die auch für die Situation in der Bundesrepublik von Interesse sind. Diese Erfahrungen betreffen zum Beispiel Fragen der Gestaltung von niedrigschwelligen, diskriminierungsfreien Zugängen zu Maßnahmen aber auch nach Organisationsformen und Kooperationsbeziehungen, die sich als praktikabel und erfolgversprechend erwiesen haben. Der Blick nach Europa ist deshalb sowohl hinsichtlich der dort vorliegenden Forschungsergebnisse, wie auch bezüglich der Organisationsformen und der Fachkonzepte des Kindesschutzes lohnenswert. Diese Aspekte werden auf der internationalen Tagung Child Protection in Europe diskutiert, die gemeinsam vom Institut für soziale Arbeit e.V. und dem Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Münster veranstaltet wird.
Ein wichtiger inhaltlicher Schwerpunkt der Tagung ist die Frage nach dem Verhältnis von Prävention und Intervention und dem Spannungsverhältnis von parteilicher Hilfe und ordnungsrechtlicher Kontrolle in den Hilfen. Neben dem Blick auf die empirische Wirksamkeit der Maßnahmen und Arrangements Früher Hilfen sind hier auch adressatenorientierte Perspektiven und professionspolitische Fragen der Angemessenheit wesentlich. Ein zweiter Schwerpunkt bezieht sich auf die 'Philosophie' der Maßnahmen und Programme, sowie deren rechtliche Kontexte. In diesem Zusammenhang stellt sich etwa die Frage nach dem Verhältnis von Kinderrechten und Elternrechten, die international – mit je guten Gründen – sehr unterschiedlich beantwortetet wird. Ein weiterer wesentlicher Aspekt, der im Sinne eines internationalen Austausches erörtert wird sind Möglichkeiten und Grenzen von niedrigschwelligen, allgemeinzugänglichen, 'universalistischen' Ansätzen einerseits und ziel- beziehungsweise risikogruppenspezifischen Maßnahmenandererseits.
Die Tagung Child Protection in Europe stellt den Rahmen für die notwendige Auseinandersetzung mit diese Fragestellungen dar. Um wechselseitige Lernprozesse zu ermöglichen, werden international wesentliche fachliche, rechtliche und politische Positionen sowie konzeptionell-praktische Ansätze vorgestellt und mit Blick auf ihre anwendungspraktischen Implikationen diskutiert. Im Austausch mit exponierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und führenden Vertreterinnen und Vertretern der Praxis aus englischsprachigen und skandinavischen Ländern werden gegenwärtige Ansätze und Tendenzen im Bereich des Kinderschutzes analysiert und ihre Konsequenzen, Potentiale und Risiken für eine zeitgemäße Soziale Arbeit erörtert.
Quelle: Faltblatt zur Fachtagung des Instituts für soziale Arbeit e.V.
Links zum Thema
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Institut für soziale Arbeit e.V. (ISA)
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist über das Online-Angebot des ISA möglich. Das ISA, ein unabhängiger und allgemeinnütziger Verein mit Mitgliedern aus Wissenschaft und Praxis sozialer Arbeit, stellt auf seiner Seite überdies seine Projekte vor und hält diverse Materialien bereit. (Recherchedatum: 17.02.2009)






