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Rechtliche Rahmenbedingungen der Frühen Hilfen

Zu den für die Frühen Hilfen maßgeblichen Gesetzen zählen unter anderem das Bundeskinderschutzgesetz, die Sozialgesetzbücher und landesrechtliche Bestimmungen. Ergänzend bestimmen Beschlüsse der Ministerkonferenzen und weitere Vereinbarungen aus Koalitionsverträgen die Frühen Hilfen sowie die Aufgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH)

Beschlüsse verschiedener Ministerkonferenzen, die als Grundlage für den Auf- und Ausbau Früher Hilfen und für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes von Bedeutung sind.

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In den Koalitionsverträgen 2005, 2009 und 2013 sowie weiteren Dokumenten finden sich wichtige Vereinbarungen und Grundsatzpositionen, die für die Arbeit des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) relevant sind.

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