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Zwischenruf zur Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Der Beirat der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) veröffentlicht einen Zwischenruf zur Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Das Papier steht als PDF-Datei zur Verfügung (nicht barrierefreie Version):

Lesen Sie hier den kompletten Zwischenruf:

Zwischenruf des Beirats der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des NZFH zur Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Mit dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) sollen Aufgaben und Strukturen des ÖGD fester beschrieben, Personal aufgebaut und vorhandenes Personal qualifiziert werden. Die im Pakt ÖGD vorgesehene Personalaufstockung ist ausdrücklich für alle Bereiche des ÖGD gedacht und nicht nur für den Infektionsschutz und das Krisenmanagement vorgesehen. Das Gesamtvolumen beträgt 4 Milliarden Euro, bis Ende 2022 sollen 5000 Stellen neu geschaffen werden.

So heißt es unter anderem im 1. Bericht des Beirats zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst: "Die Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Kindern und Jugendlichen zählt zu den zentralen Aufgaben des ÖGD. Niederschwellige und koordinierende Arbeit des ÖGD zur Verbesserung der Teilhabe besonderer Personengruppen ist eine wesentliche präventive Maßnahme, um durch subsidiäres Engagement die gesundheitliche Ungleichheit in der Gesellschaft zu verringern. Diese Maßnahmen dienen auch der Ausbildung der Resilienz […]".

Der Pakt ÖGD trägt somit auch zur Umsetzung des Leitbilds  eines modernen, öffentlichen Gesundheitsdienstes unter dem Motto "Der öffentliche Gesundheitsdienst – Public Health vor Ort" bei (BGMK-Beschluss von 6-2018 ).

Der ÖGD-Pakt bietet für die Frühen Hilfen viele Anschlussmöglichkeiten und Potentiale hinsichtlich der systemübergreifenden Zusammenarbeit. Die Umsetzung des Pakts hat bereits begonnen, so dass die Verbindung zu den Frühen Hilfen jetzt angelegt werden muss.

Deshalb empfiehlt der Beirat der Bundesstiftung Frühe Hilfen und des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) den unteren Gesundheitsbehörden dringend:

  • den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst mit Personal und sächlicher Ausstattung für die Frühen Hilfen aus Mitteln des ÖGD-Pakts zu erweitern
  • den ÖGD als Akteur des Gesundheitswesens für gemeinsame Planungs- und Koordinierungstätigkeiten im Bereich der Netzwerke und Angebote Früher Hilfen mit der Kinder- und Jugendhilfe zu gewinnen, um damit eine systemübergreifende Kooperation zu stärken. (Der Ansatz einer gemeinsamen Koordination von Netzwerken Früher Hilfen wird bereits in einigen Kommunen verfolgt und flächendeckend im Saarland  umgesetzt).

Insbesondere profitieren sozial benachteiligte Familien von einem weiteren Ausbau der aufsuchenden Frühen Hilfen im ÖGD. Dieses Angebot stärkt auch die Lotsenfunktion der Frühen Hilfen im Bereich des Gesundheitswesens.

Aus der jahrelangen Erfahrung der Bundesinitiative/Bundesstiftung Frühe Hilfen bietet die Einbindung des Gesundheitsbereiches eine gute Möglichkeit, Frühe Hilfen erfolgreich umzusetzen und auszubauen. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass stabile, systemübergreifende kommunale Strukturen die Voraussetzung für eine gelingende Krisenbewältigung sind. Unstrittig ist der langfristige return on investment dieser frühen Unterstützungsmaßnahmen.

Die Länder und die kommunalen Spitzenverbände werden gebeten, diesen Prozess zu unterstützen und die entsprechenden Mittel auch für Frühe Hilfen als eine Maßnahme von Public Health vor Ort zu gewähren.

Veröffentlicht: 25. April 2022