In Umsetzung des Auftrages aus der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 19. Dezember 2007 zum Beschlusspunkt "1. Starke Netze für Kinder und Eltern knüpfen" haben Bund und Länder in Zusammenarbeit mit Kommunen und mit Unterstützung des NZFH Vorschläge für vernetzte Strukturen und regelhafte soziale Frühwarnsysteme und Fördersysteme entwickelt.
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Kinder haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, diese Rechte mit einer breiten Palette an Leistungen für Kinder und Eltern zu unterstützen. Wo gegen dieses Recht in schwerwiegender Weise verstoßen wird, greift die Kinder- und Jugendhilfe zum Schutz von Kindern ein und erwirkt im Falle andauernder Gefährdungen beim Familiengericht die notwendigen Maßnahmen.
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